Versicherungen
Krankenversicherung
Wenn ihr euch bei eurer Einwohnerkontrolle von der Schweiz abmeldet, so besteht auch kein Krankenkassenobligatorium. Dies war einer der Gründe, wesshalb wir uns abgemeldet haben. Gleiche Leistungen können bei ausländischen Krankenversicherer zu deutlich besseren Konditionen abgeschlossen werden. Bleibt ihr in der Schweiz angemeldet, so müsst ihr auch die obligatorische Krankenkasse weiter bezahlen und idealerweise noch um einen weltweiten Schutz (Zusatzversicherung) ergänzen.
Folgende Kriterien waren bei der Suche nach einer Krankenkasse entscheidend:
- Maximale Versicherungsdauer (einige Krankenkassen ermöglichen nur einen Abschluss bis maximal 12 Monate)
- Rückzahlung von nicht genutzten Prämien (falls die Reise frühzeitig abgebrochen wird, sollen bereits bezahlte aber nicht genutzte Prämien zurückbezahlt werden)
- Selbstbehalt (wie hoch ist der Betrag pro Schadenfall, welcher selbst bezahlt werden muss?)
- weltweite Deckung (bei vielen Versicherungen ist Kanada und USA ausgeschlossen)
- monatliche Prämie (der eigentliche Preis pro Monat)
- Leistungen im Schadenfall (was und wieviel wird effektiv bezahlt)
- Rücktransport beim Tod eines Nahestehenden
- Abschluss für Schweizer möglich?
Wir werden uns für das Angebot “comfort plus” von ACE für 42.00 € / Monat entscheiden. Darin enthalten ist ebenfalls die Unfall- und die Privathaftpflichtversicherung. Die Versicherung hat keinen Selbstbehalt.
Unfallversicherung
Als Arbeitnehmer ist man normalerweise auch für Nichtbetriebsunfälle bei der SUVA versichert. 30 Tage nach dem letzten Arbeitstag endet diese Versicherung und kann in Form einer Abrededeversicherung direkt bei der SUVA für 25 CHF / pro Monat um maximal 180 Tage verlängert werden. Da wir planen länger als 210 Tage (30 + 180) weg zu sein, mussten wir uns für eine Alternative umschauen.
Folgende Kriterien haben uns bei der Suche nach der passenden Versicherung unterstützt:
- Bergungskosten (Bergungen im Gebirge und/oder abgelegenen Gebieten können schnell sehr teuer werden, eine entsprechend hohe Deckung war für uns wichtig)
- Rücktransportkosten
- Invalidität
- monatliche Prämie
Wie bereits im Abschnitt “Krankenversicherung” erwähnt, werden wir eine kombinierte Krankenverischerung inklusive Unfallversicherung bei der ACE abschliessen.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Im Falle einer Invalidität durch Krankheit oder Unfall werden Renten aus der 1. Säule (IV) bezahlt. Diese Renten sind jedoch meist nicht genügend hoch (Vollrente der IV ohne Beitragslücken und einem Einkommen von 82’080 CHF / Jahr beträgt maximal 2’280 CHF / Monat [Stand 2009]). Wenn ihr unselbständig erwerbend seid, so werden im Normallfall ergänzend zusätzliche Renten aus eurer Pensionskassen bezahlt. Wenn ihr jedoch nicht mehr bei einer Pensionskasse angeschlossen seid (nicht mehr arbeitstätig) und das Geld auf einem Freizügigkeitskonto liegt, habt ihr auch keinen Anspruch mehr auf Zahlungen bei Invalidität aus der Pensionskasse. Um dieses Risiko abzudecken kann eine sogenannte Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung zahlt nach einer frei festzulegenden Wartefrist die gewünschte Rente. Die maximale Rente die versichert werden kann liegt bei 24’000 CHF pro Jahr, also maximal 2’000 CHF pro Monat. Dies natürlich nur, wenn man eine Vollrente bezieht, d.h. mindestens 70% invalid ist. Die IV zahlt erst ab einer 40-prozentigen Invalidität, viele private Versicherer bereits ab 25%. Die Höhe der Prämie ist danach von verschiedenen Faktoren abhängig: Wartefrist, Prämienbefreiung, Alter, Gesundheitszustand. Je nach Option hätte uns die Versicherung jährlich zwischen 1400 CHF und 1600 CHF gekostet. Wir haben uns schiliesslich gegen eine solche Versicherung entschieden, da wir beide jung sind und das Risiko einer Invalidität als klein einstufen (keep your fingers crossed). Falls jemand Interesse an einer solchen Versicherung hat, kann sich beispielsweise die Broschüre von der Mobiliar oder von SwissLife anschauen.
Rega Gönnerschaft
Eine Rega Gönnerschaft für 30 CHF / pro Jahr kann die Leistungen der Kranken- und Unfallversicherung ergänzen. Auch vom Ausland werden medizinisch notwendige Repatriierungsflüge vorgenommen. Alles weitere könnt ihr den Gönnerbestimmungen entnehmen. Einzahlungen für eine Gönnerschaft jeweils vor dem 1. November eines Jahres sind gültig bis zum 15. Mai des Folgejahres. Einzahlungen nach dem 1. November haben Gültigkeit bis zum 15. Mai des übernächsten Jahres. Wenn ihr also zum ersten Mal eine Gönnerschaft abschliesst habt ihr ein extra Jahr, wenn ihr erst nach dem 1. November einzahlt. Da wir am 7. November abreisen und noch keine Gönnerschaft haben kam diese Information für uns sehr gelegen
























